Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SolarDual
§ 1 Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit der Bestellung geltenden Fassung. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschliessen.
Abweichende Bedingungen haben nur Geltung, wenn sie zwischen uns und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.
§ 2 Vertragsschluß
1. Unsere Angebote im Online-Shop stellen eine unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsanträgen seitens des Kunden dar. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu SolarDual passiert hat. Die SolarDual ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen mit Zusendung einer E-Mail zu widerrufen. Eine automatische Auftragsbestätigung wird dabei vom System generiert und ist somit keine verbindliche Verpflichtung seitens SolarDual das Geschäft anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann dabei auch durch die Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach Fristablauf gilt das Angebot als angenommen.
2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrags, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.
§ 3 Widerrufsrecht
1. Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an SolarDual zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Kunden. Unfrei an uns gesendete Pakete werden nicht angenommen.
2. Sofern der Kunde Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat, ist er zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
3. Ein Rückgaberecht nach § 5 a) besteht nicht in den folgenden Fällen:
– bei gebrauchten oder abgenutzten Waren
– in den sonstigen Fällen des § 3 Abs. 2 FernAbsG
§ 4 Preise und Zahlung
1. Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb der EU. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten auf SolarDual.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
2. Alle Preise verstehen sich ab Lager, ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen.
3. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt durch Versendung ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genaue Höhe bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
2. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
5. In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
6. Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei MeeGato kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
8. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der EU.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SolarDual.
Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von SolarDual nicht zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet , die Ware pfleglich zu behandeln.
Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmässig durchzuführen.
2. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Ist der Kunde Unternehmer so ist er berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschliesslich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräusserung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns die Forderungen nicht einzuziehen solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist.
Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 8 Gewährleistung
1. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur / Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich Kontakt zu SolarDual aufzunehmen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist entspricht der vom Hersteller gewährten Garantiefrist, mindestens jedoch der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (derzeit 24 Monate).
2. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
3. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht nach Maßgabe der Nr. 1 angezeigt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
4. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen entstanden sind. Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
6. Haftung für Folgen von seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
7. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Produkte oder erwirbt er ein System aus mehreren Produkten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
10. Garantie: Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit Übergabe der Ware und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
§ 9 Schadensersatz
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäss §§ 463, 480 Absatz 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir auch berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
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